Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung in Pflanzkartoffeln erteilt
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) in Kartoffeln gegen Blattläuse als Virusvektoren eingesetzt werden.